Die Altersgrenze für Mediziner bröckelt
Bayerns Zahnärzte müssen künftig nicht mehr im Alter von 68 Jahren den Bohrer abgeben. Bis zur bundesweiten Abschaffung 2009 gilt ab sofort eine Übergangsregelung. Nach dem Gleichheitsgrundsatz sollte das jetzt auch für andere Vertragsärzte gelten.
Wie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) am Freitag in München mitteilte, haben sich die KZVB und die Krankenkassen auf eine Übergangsregelung zur Altersgrenze geeinigt. Bislang durften die Zahnärzte ab dem 68. Lebensjahr keine Kassenpatienten mehr versorgen, da sie aus der vertragszahnärztlichen Versorgung ausschieden. Die Regelung sei vor dem Hintergrund der geplanten Abschaffung der bundesgesetzlichen Altersgrenze für freiberuflich tätige Zahnärzte von 2009 an getroffen worden und gelte ab sofort für die Betroffenen in der Übergangszeit.

Wenn der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes irgendeine Bedeutung hat, muss diese unsinnige Vorgabe jetzt auch umgehend für anderen Vertragsärzte und Vertragsärztinnen abgeschafft werden.

Quelle: dpa / kü / 08.08.2008