02.06.09 - Seit
Anfang des Jahres gilt eine neue Fassung des Gesetzes gegen den
unlauteren Wettbewerb. Per Brief können Sie Ihre Patienten aber immer
noch ohne weiteres kontaktieren - auch um auf Vorsorgetermine oder
einen Tag der Offenen Tür hinzuweisen. Ansonsten gilt beim
Direktmarketing Vorsicht.
Ärzten ist
es auch nach der Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) gestattet, ihre Patienten per Post zum Beispiel auf
Vorsorgetermine oder einen Tag der offenen Tür hinzuweisen.
Wie die
Stiftung Gesundheit erklärt, handele es sich dabei zwar um Werbung, die
Zustellung von Briefen sei von der Verschärfung der Rechtslage jedoch
nicht betroffen.
Anders sieht es bei Kontaktaufnahme per
E-Mail, Fax oder Telefon zu Werbezwecken aus: Hier braucht es die
ausdrückliche Zustimmung der Patienten. Rechtsanwältin Wiebke Baars von
der Hamburger Kanzlei Taylor Wessing rät: "Ärzte sollten sich von ihren
Patienten gleich bei der Erhebung der Daten die ausdrückliche
Einwilligung einholen, sie auch per E-Mail, Fax oder Telefon auf
besondere Aktionen hinweisen zu dürfen."
Besser nur eigene Patienten anschreiben
Daneben
könne man auch noch mit dem Rechtsbegriff des "mutmaßlichen
Einverständnisses" operieren, erklärt Rechtsanwalt Thomas Ufer von der
Kölner Kanzlei Dr. Halbe. Das könne man voraussetzen, wenn es um
wichtige Angelegenheiten wie die Auffrischung von Impfungen oder
Vorsorgetermine gehe. Allerdings handele es sich bereits um eine
juristische Grauzone.
Wenn die Adressaten nicht einmal in der
Patientenkartei auftauchen, sondern der Arzt einfach nur
Postwurfsendungen streut, kann es schnell eng werden. Die Ärztekammern
sind in solchen Fällen sehr streng - wenn die Aktion zu werblich wird,
hat der Mediziner am nächsten Tag eine Abmahnung auf dem Tisch.
Normale Kommunikation ist von Regeln nicht betroffen
Die
einschränkenden Regelungen gelten wohlgemerkt nur für Werbemaßnahmen.
Die normale Kommunikation im Arzt-Patienten-Verhältnis ist über alle
Kanäle zulässig, für die Patienten ihre Kontaktdaten angegeben haben.
Um
beispielsweise Laborergebnisse oder Terminausfälle mitzuteilen, können
Ärzte und Praxismitarbeiter frei zwischen den verschiedenen Medien
wählen. Für vertrauliche Informationen eignet sich das Fax laut
Stiftung Gesundheit allerdings nicht, da nicht ausgeschlossen werden
kann, dass auch Dritte darauf Zugriff haben.
Quelle:
chy / Stiftung Gesundheit
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