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Groupon & Co. – lohnt es sich, hochwertige Medizin zu Low-Budget anzubieten?
Wer im Internet auf
Schnäppchensuche geht, stößt auch auf Rabattanbieter wie Groupon. Unternehmen
bieten dort Gutscheine an, die riesige Preisvorteile versprechen.
Professionelle Zahnreinigungen und Bleachings sind beliebte Angebote. Lohnt
sich dieses Marketing- und Vertriebsinstrument?
Der Ablauf für den Käufer ist einfach: Man findet ein interessantes
Angebot und kauft es mit ein paar Klicks. Das Geld wird wie vereinbart vom
Konto abgebucht. Als Gegenleistung erhält man einen Gutschein, der die
Kontaktdaten des Anbieters, einen individuellen Code und eine Gültigkeitsdauer
enthält. Die erbrachte Leistung bezahlt man später mit dem Gutschein.
Manchmal fällt das Einlösen des Gutscheins allerdings schwerer. Es
kann nämlich passieren, dass unerwartet viele Kunden so einen Gutschein
erwerben. Ein „idyllisches Café“ an der Hamburger Alster beispielsweise bot
5-Euro-Gutscheine für ein „großes Frühstück mit Kaffee und Sekt“ an. Verkauft
wurden 5.665 Gutscheine. Idyllisch war die Frühstücksstimmung bei dem folgenden
Kundenansturm sicher nicht.
Die Kosten
Natürlich kostet jede Werbeaktion Geld. Das darf sie auch, schließlich
soll diese Investition im Endeffekt mehr Geld einbringen. Aber wie sieht die
Kosten-Nutzen-Rechnung bei Rabattangeboten aus? Angenommen, die Zahnarztpraxis
XY berechnet für eine PZR normalerweise 100,- Euro und bietet Gutscheine mit
einem Rabatt von 50 Prozent an. Der Kunde zahlt also 50 Euro. Auch das
Rabattunternehmen will verdienen, natürlich plus Mehrwertsteuer. Für Zahnarzt
XY bleiben geschätzte 20 Euro, die ihm überwiesen werden, wenn er die PZR
erbracht und den Gutschein erhalten hat.
Man sollte spitz kalkulieren, welcher Preis für die Praxis noch
kostendeckend ist und sehr genau abklären, wie lang die Laufzeit ist, wie viele
solcher Kunden pro Tag also akzeptiert werden müssen. Ganz sicher sind
eigentlich nur zwei Konsequenzen: Erstens verdient die Rabattplattform an jedem
Geschäft und zweitens begeben sich die Anbieter insgesamt in eine Preisspirale
nach unten.
Bei Groupon lassen sich angeblich viele Konditionen verhandeln. Das
ist sicher für alle Beteiligten vernünftig. Als Neuling sollte man sich
allerdings im Klaren darüber sein, dass man es mit einem wirklich
professionellen Vertragspartner zu tun hat.
Gelungenes Marketing?
Marketing gehört heute zu einer erfolgreichen Praxisführung unbedingt
dazu. Und mit dem täglichen Newsletter von Groupon erreicht das eigene Angebot
samt Nennung der Homepage, bunten Bildern und Kurztext viele Menschen, punktgenau
nach Städten sortiert. Man kann als niedergelassener Zahnarzt also wirklich
potenzielle Kunden im eigenen Einzugsgebiet ansprechen. So weit der positive
Aspekt.
Viel wesentlicher ist allerdings die Frage, ob eine Zahnarztpraxis
dieses Marketinginstrument unbefangen nutzen darf. Die Zahnärztekammer Berlin
hält die Abrechnung von Gutschein- oder Rabattaktionen nämlich in aller Regel
für nicht vereinbar mit den berufsrechtlichen, insbesondere den
gebührenrechtlichen Regelungen. Auch Abmahnungen der Wettbewerbszentrale sind
bekanntgeworden.
Die wichtigsten Fragen stellt Sven Bähren, Praxismarketingberater und
Inhaber der auf Heilberufe spezialisierten Agentur „Praxis im Profil“ aus
Hamburg (www.prip.de):
Möchte man diese Art von Marketing überhaupt?
Erreicht man mit diesen
Marketingmaßnahmen die gewünschte Zielgruppe solventer Patienten, die
langfristig zum Erfolg der Praxis beisteuern? Oder erreicht man nicht doch eher
das Gegenteil – nämlich eine Ansprache einer Patientenzielgruppe, die
ausschließlich auf „Schnäppchenjagd“ aus ist und die bevorzugt eine preiswerte
Leistung einmalig in Anspruch nimmt, die zudem wertvolle Behandlungszeit kostet
und darüber hinaus unter Niveau vergütet wird. Ob diese
„Schnäppchenjäger-Patienten“ mit derartigen Maßnahmen langfristig an die Praxis
gebunden werden können und zukünftig auch ein zweites Mal in die Praxis kommen,
um in Folge ohne Gutschein die selbe Leistung oder eine vergleichbare zu den
sonst üblichen Preisen in Anspruch zu nehmen, ist berechtigterweise mehr als
fraglich. In Betracht zu ziehen ist auch ein möglicher, nachhaltiger
Imageschaden für die Praxis, der sich aus solchen Aktionen ergeben kann, wenn
statt der gewohnten Qualität, gemäß dem Motto „Klasse statt Masse“, plötzlich Quantität
mit extrem knappen Behandlungszeiten auf niedrigstem Honorarniveau geboten
wird. Fazit: Die Verlockung zu kurzfristigen Umsätzen ist groß, die Gefahr
jedoch, zufriedene und solvente Langzeitpatienten für immer zu verlieren, ist noch
viel größer…
Ruth Auschra, Journalistin aus Berlin
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